McCare - gute Pflege muss nicht teuer sein

   

Fragen und Antworten

 

Was bedeutet eine 24 Stunden Betreuung ?

Es ist Tag und Nacht immer jemand da. Das bedeutet, unser Personal wohnt zusammen mit der zu betreuenden Person, kümmert sich um den Haushalt (Essen kochen, Wäsche waschen, Reinigung usw.) und übernimmt leichte pflegerische Aufgaben, wie Hilfe beim Anziehen, beim Waschen, bei der Toilette, ggf. Windeln wechseln, beim Essen usw.

Selbstverständlich können wir auch examinierte Pflegekräfte (Krankenschwestern) entsenden, die zusätzliche Pflegeaufgaben übernehmen können.

 
Wie lange verbleibt eine Betreuerin beim Pflegebedürftigen ?

Auf Grund des ab 1. Mai 2011 gültigen Personenfreizügigkeitsabkommens darf eine Betreuerin maximal für 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr beschäftigt werden. Ca. 14 Tage vor Ablauf des Einsatzes erhalten Sie von unserem Partnerunternehmen neue Personalvorschläge zur Auswahl. In der Regel erfolgt ein "fliegender Wechsel" - eine Betreuerin fährt nach Hause und die neue Pflegerin reist gleichentags (oder auch früher) an.

 

Wie sind die Rahmenbedingungen ?

Für das Personal muss ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis sind frei. Eine einmalige Beratungsgebühr von 595.- Fr. . Diese Gebühr gilt pro Haushalt – nicht pro vermitteltes Personal – und deckt die Dienstleistung von McCare für 12 Monate ab.

Es umfasst die jeweilige Vertragsdauer von maximal 90 Tagen mit der Leistungserbringerfirma, bei Wechsel des Leistungserbringers, Betreuung bei Problemen, Vertragsanpassungen, Abklärungen mit unserem Kooperationspartner und Organisation.

Die Beratungsgebühr wird bei Serviceinanspruchnahme im Vertragsverlauf oder gar notwendiger personeller Veränderung nicht erneut fällig. Bei Erstellung eines neuen Dienstleistungsvertrages (nach 3 Monaten) wird die Bearbeitungsgebühr nicht erneut fällig. Die Reisekosten  von maximal 350.- Fr. (Hin- und Rückfahrt zusammen) werden dem Personal vor Ort in bar erstattet.

 

Wie lange dauert es, bis wir eine  Haushaltshilfe gefunden haben ?

Ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe ist die osteuropäische Haushaltshilfe in ca. 5 - 6 Tagen bei Ihnen vor Ort.  In Notfällen auch schneller.

 

Wie ist die Arbeitszeit ?

Grundsätzlich stellt sich die Frage: Was ist Arbeitszeit ? Ist Arbeitszeit nur die reine Ausübung von Tätigkeiten oder ist die Anwesenheit auch Arbeitszeit ? Sicherlich sollten Sie der Haushaltshilfe / Pflegekraft Freizeit geben.

Das Konzept ist die flexible Arbeitszeit. Es handelt sich hierbei um eine Haushaltshilfe und Betreuung, die eine Rufbereitschaft in der Nacht einschliesst. Es wird davon ausgegangen, dass die Dienstleistung in ca. 42 Stunden pro Woche zu erbringen ist.

Einen Tag in der Woche oder mind. zwei halbe Tage sollten zur freien Verfügung gestellt werden. Jeder Mensch hat einen Tagesrhythmus. Unsere Haushaltshilfen passen sich dem Ihrigen an. Je besser die Rahmenbedingungen, desto besser die Motivation.

 

Sind die monatlichen Kosten endgültige Kosten ?

Ja, die Beträge zwischen 1'935.- bis 2'175.- Fr. inkl. MWST beinhalten alle Kosten ( Versicherungen, soziale Abgaben, Steuern, etc. ). Kost und Logis sind für das entsendete Personal frei.

 

Wann wird die erste Rechnung fällig ?

 Die Fälligkeit der Bearbeitungsgebühr tritt erst bei Vertragsabschluss und nach Ankunft der Mitarbeiterin ein, vor Vertragsabschluss ist jede Serviceleistung unsererseits kostenlos und unverbindlich.

Bei McCare wird das Beratungshonorar erst nach Eintreffen der Betreuungskraft dem Kunden in Rechnung gestellt. Insbesondere aus diesem Grund ist es möglich, dass durch uns vermittelte Betreuungskräfte ihre Tätigkeit innerhalb von 5 – 6 Tagen in der Schweiz aufnehmen können. Ein Grossteil der Konkurrenzunternehmen wartet jeweils erst den Eingang der Zahlung (Bearbeitungsgebühr) ab. Zudem hat der Kunde durch unsere Vorgehensweise die wohl einzig mögliche Garantie, dass tatsächlich auch die von ihm ausgesuchte Betreuungskraft anreist, mit all den „hoch gelobten“ Qualifikationen und Sprachkenntnissen.

Die monatlichen Rechnungen werden jeweils zum 15. des laufenden Monats durch den Leistungserbringer erstellt.

 

Ist es legal ausländisches Pflegepersonal zu beschäftigen ?

JA unter gewissen Voraussetzungen: Der private Haushalt ist nicht der Arbeitgeber, sondern der Auftraggeber. Sie erteilen also einen Auftrag an unsere Partnerfirma in dem entsprechenden osteuropäischen EU-Land und diese entsendet das Pflegepersonal in die Schweiz und verrichtet bei Ihnen die Dienstleistung ( Dienstleistungsfreiheit nach dem gültigem EU Recht und Personenfreizügigkeitsabkommen).

 

Die Haushaltshilfe ist in ihrem Heimatland  angestellt und ist natürlich auch dort kranken- und sozialversichert. Zwingend erforderlich ist jedoch das Formular-E101 (neu A1), in welchem der Versicherungsträger im Heimatland bescheinigt, dass die Pflegekraft tatsächlich vollumfänglich versichert ist.

Auf Verlangen der Kontrollorgane muss diese Bescheinigung vorgewiesen werden können.

    

 Siehe auch   Bundesamt für Migration 

 

 

Muss ich eine 24 Std. Pflege hier ausländerrechtlich anmelden?

Nein, es sind keine Behördengänge notwendig, da nicht Sie als Arbeitgeber fungieren sondern direkt den Pflegedienst im Heimatland der Betreuungskraft mit der Dienstleistung einer 24 h Betreuung bzw. 24h Pflege beauftragt haben.

Bei einem Arbeitseinsatz von maximal 90 Arbeitstagen besteht seit dem 1. Mai 2011 keine Bewilligungspflicht mehr, sondern lediglich eine Meldepflicht (wird durch McCare vorgenommen).

 

Welche Garantie habe ich, dass das Konzept bei uns funktioniert ?

Keine. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass es funktioniert ist sehr gross, wenn folgende Spielregeln eingehalten werden:

  • Behandlung der ausländischen Haushaltshilfen, Betreuerinnen und Pflegekräfte mit menschlicher Wärme und Verständnis (keiner ist perfekt, wir machen alle mal Fehler)

  • Kompromissbereitschaft ( jeder Mensch hat seine Eigenheiten, besonders ältere Menschen )

  • Die Bereitschaft eine Hilfe anzunehmen. 24 Stunden Betreuung ist Luxus, keine Belastung.

  • Einhaltung von Freiräumen

 

Wie sind die Kündigungsfristen ?

Der gemeinsame Dienstleistungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen vorzeitig gekündigt werden. Im Todesfall des Pflegebedürftigen ist eine Kündigungsfrist von 7 Tagen festgesetzt.

 

Wie sind die Sprachkenntnisse ?

Hier machen wir verschiedene Abstufungen :

1-2

Sehr gute Kenntnisse - Unterhaltungen sind ohne Einschränkungen möglich

2-3 Gute Kenntnisse -  Unterhaltungen sind möglich
3-4

Erweiterte Grundkenntnisse - Verstehen gut,  Sprechen gut

4 Grundkenntnisse - Verstehen mit Schwierigkeiten, Sprechen wenig
4-5 kaum Sprachkenntnisse - Verständigung sehr eingeschränkt
   

Werden die Kosten für einen ausländischen Pflegedienst übernommen ?

Leider nicht. Ausländische Pflegedienste haben keine Verträge mit den schweizerischen Krankenpflegeversicherungen (Krankenkassen) und können deshalb die Dienstleistung "Hauswirtschaftliche Versorgung" nicht direkt mit den Kassen abrechnen.

In der Schweiz heißt die Pflegegeldentschädigung „Hilflosenentschädigung“.

Die Hilflosenentschädigung ist laut SR 831.20 Art. 42 folgendermaßen geregelt:

1. Massgebend für die Höhe der Hilflosenentschädigung ist das Ausmass der persönlichen Hilflosigkeit. Die Hilflosenentschädigung wird personenbezogen ausgerichtet und soll die Wahlfreiheit in den zentralen Lebensbereichen erleichtern. Die monatliche Entschädigung beträgt bei schwerer Hilflosigkeit 80 Prozent, bei mittelschwerer Hilflosigkeit 50 Prozent und bei leichter Hilflosigkeit 20 Prozent des Höchstbetrages der Altersrente nach Artikel 34 Absätze 3 und 5 AHVG2. Die Entschädigung für minderjährige Versicherte berechnet sich pro Tag.

2. Die Hilflosenentschädigung für Versicherte, die sich in einem Heim aufhalten, beträgt die Hälfte der Ansätze nach Absatz 1. Bei Minderjährigen wird die Entschädigung um einen Kostgeldbeitrag erhöht; der Bundesrat setzt dessen Höhe fest. Vorbehalten bleiben die Artikel 42 Absatz 43 und 42bis Absatz 4.

Zusätzlich können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Die Altersrente selbst richtet sich nach der offiziellen Rentenskala 44 und damit dem vergangenen Einkommen und Einzahlungsmodalitäten.

Für die häusliche Pflege wird dem Pflegebedürftigen in den Kantonen Luzern und Schwyz finanzielle Hilfe gewährt. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse, um Ihre finanzielle Belastung im Voraus klären zu können. Sie können sie bei Ihrer Wohngemeinde auch über Ergänzungsleistungen oder andere Zuschüsse erkundigen.

 Dazu weitere Information HIER

Die Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen an den Pflegebedürftigen direkt ist abhängig von den Bestimmungen im individuellen Versicherungsvertrag sowie vom gewählten Vorsorgeprodukt.

 

Was unterscheidet McCare von anderen Vermittlungsagenturen?

Nebst einer äusserst kostengünstigen Honorargestaltung bietet McCare eine "saubere Lösung". Jede durch uns vermittelte Pflegekraft ist im Besitz einer gültigen  A1/E101-Bescheinigung. Der Sozialversicherungsträger im Heimatland bestätigt damit, dass die in die Schweiz entsandte Betreuungskraft Versicherungs-, Sozial- und Steuerabgaben entrichtet und somit LEGAL in der Schweiz tätig ist.

McCare Senioren-Service stellt dem Kunden die Bearbeitungsgebühr erst nach Eintreffen der Betreuungskraft dem Kunden in Rechnung. Warum? Ganz einfach - weil wir halten können, was wir versprechen. Insbesondere aus diesem Grund ist es möglich, dass durch uns vermittelte Betreuungskräfte ihre Tätigkeit innerhalb von 5 – 6 Tagen in der Schweiz aufnehmen können.

Ein Grossteil der Konkurrenzunternehmen wartet jeweils erst den Eingang der Zahlung (Vermittlerhonorar) ab. Zudem hat der Kunde durch unsere Vorgehensweise die wohl einzig mögliche Garantie, dass tatsächlich auch die von ihm ausgesuchte Betreuungskraft anreist, mit all den „hoch gelobten“ Qualifikationen und Sprachkenntnissen.

Weitere Fragen können Sie uns natürlich auch gern telefonisch, per eMail oder auch per Fax stellen.

 

 
 

 

 

 

 

  

McCare Senioren-Service 
Fellerwil 11
CH-6375 Beckenried NW

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