McCare - gute Pflege muss nicht teuer sein

   
Welches Beschäftigungsmodell ist zu empfehlen?

Grundsätzlich bieten sich seit 1. Mai 2011 in der Schweiz eigentlich nur zwei legale Beschäftigungsmodelle an:

1. Entsendung des Betreuerin durch den Leistungserbringer

  1. Die Betreuerin ist in ihrem osteuropäischen Heimatland fest angestellt und wird durch ihren Arbeitgeber (Leistungserbringer) befristet in die Schweiz entsendet. 

  1. Die Betreuerin hat in ihrem osteuropäischen Heimatland ein eigenes Gewerbe angemeldet (selbständige Erwerbstätigkeit) und entsendet sich selber als Leistungserbringer befristet in die Schweiz.

Steuern, Sozialabgaben, Versicherungsbeiträge werden durch den Arbeitgeber im Heimatland entrichtet. Für den Kunden sind keine Behördengänge   erforderlich.  Die erforderliche Anmeldung bei der kantonalen Behörde wird durch uns vorgenommen. McCare arbeitet ausschliesslich mit diesem Modell.

Vorteil:

Es sind keine Behördengänge oder Formalitäten zu erledigen

 

Immer eine motivierte Betreuerin vor Ort

 

Transparente und voraussehbare Kostenregelung

Nachteil:

Einsatz beschränkt auf jeweils 90 Arbeitstage. Anschliessend erfolgt ein Austausch der Betreuerin (im fliegenden Wechsel)

  Alle 3 Monate Reisekostenanteil von maximal CHF 350.-
     

2. Beschäftigung im Angestelltenverhältnis

Vorteil:

Mit einer L-Aufenthaltsbewilligung könnte die Pflegekraft  bis zu 1 Jahr in Ihrer Familie tätig sein. Option für eine Verlängerung um ein weiteres Jahr.

 

Ein regelmässiger Wechsel zwischen zwei Betreuerinnen wäre unter Umständen möglich.

Nachteil:

Sämtliche Formalitäten müssten durch Sie (oder einen vertrauenswürdigen Bevollmächtigten) geregelt werden.

 

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet AHV, UVG, Quellensteuer abzuführen.

 

Je nach kantonalen Bestimmungen unterliegt dieses Angestelltenverhältnis dem NAV:  Krankentaggeldversicherung, Ferienanspruch, Lohnfortzahlungspflicht (Art. 324a OR), 13. Monatslohn (anteilsmässig), Überstundenentschädigung etc.          

Bewilligungskosten  Migrationsamt

 

Alle 6 Monate Reisekostenanteil von maximal CHF 350.-

     

Bei der Wahl des Beschäftigungsmodells  stellt sich zudem die Frage, ob eine Einsatzdauer der Betreuerin von mehr als 3 Monaten überhaupt Sinn macht. Die Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass die aufopfernde Tätigkeit der Altenbetreuung spätestens nach drei Monaten eine "Auszeit" der Betreuerin erforderlich macht.

 
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   McCare Senioren-Service
Fellerwil 11
CH-6375 Beckenried NW